Kosten – Anwalt Kasten

Kosten gem. RVG

Wir infomieren Sie gerne hinsichtlich der anfallenden Kosten bei einer Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Marcel Kasten. Wenn Sie ein verbindliches Angebot inklusive möglicher Kosten erhalten möchten, dann sprechen Sie uns an. Selbstverständlich erfolgt bei der Rechtsanwaltskanzlei Kasten bereits vor jeder Tätigkeit eine Information über die entstehenden Kosten & Gebühren, welche durch unsere Beauftragung entstehen werden. Somit haben Sie als Mandant jederzeit eine vollständige Kostenkontrolle und entscheiden zu jedem Zeitpunkt, welche Kosten für Sie entstehen werden.

Bei der Anzaltskanzlei Kasten erfolgt grundsätzlich jede Abrechnung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach dem RVG richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem jeweiligen Streitwert, sprich dem Wert, welchen das Gesetz für Ihre Rechtsangelegenheit als Wert vorsieht. Weiterhin besteht auch die Option einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Bei einer individuellen Vergütungsvereinbarung können abweichende Kosten für den Mandanten entstehen / vereinbart werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hingewiesen.